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4 Ausblick: Edition und Analyse
as Wissen um die Gültigkeit verschiedener Möglichkeiten der Textunterlegung hat für die Edition alter Musik Auswirkungen gezeitigt, die von Willkür aus
Ratlosigkeit bis zur Bearbeitung reichen. Seit der Entdeckung und Rezeption von Stockers Traktat hat das Problem der Textunterlegung allerdings bei Herausgebern und Benutzern verstärkt Beachtung erfahren. Die Unterlegung von Musik, die seit den
Dreißigerjahren des 16. Jahrhunderts komponiert wurde, bereitet - jeweils unter kritischer Abwägung der Anwendung von schriftlich fixierter Regel oder Ausnahme - keine größeren Schwierigkeiten. Allen auf diese Weise entstandenen
»Fassungen« kann die historisch begründete Gültigkeit attestiert werden, zudem sind größere Abweichungen voneinander nahezu ausgeschlossen.
Überlegungen zur Unterlegung von Musik, die älter ist als die Regeln der Theoretiker, standen im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung. Wie sind die Ergebnisse für die Edition dieser Musik nutzbar zu machen? Die musikalischen Quellen vor
Augen und die Regeln aus dem 16. Jahrhundert im Kopf stellt der Herausgeber sehr bald fest, dass die Vorgaben der Theoretiker allein nicht ausreichen, um seine Probleme zu lösen. Die Untersuchung zeigte, dass die größten Schwierigkeiten in
melismatischen Abschnitten auftauchen, für die die Verfasser der Regeln keinerlei Angaben machen. Selbst der gewissenhafte Stocker, der die Unterscheidung zwischen syllabischem und melismatischem Stil in seiner historischen Sichtweise andeutet,
trägt nicht zur Lösung der Probleme bei: Die Unterlegung melismatischer Passagen lässt sich nicht rationell und eindeutig regeln. Es gibt zu denken, dass auch sehr sorgfältig arbeitende Notenschreiber aus dem frühen 15. Jahrhundert keine
eindeutigen Silbenzuordnungen vornehmen, obwohl das im Bereich ihrer notationstechnischen Möglichkeiten gewesen wäre - man denke an die vielfache Verwendung von Zuordnungslinien in syllabischen Abschnitten durch den Kopisten von Ox.
Vielleicht sollte man aufgrund solcher Beobachtungen doch die freiere Gestaltung melismatischer Stimmen durch die Sänger in Betracht ziehen, zumal die Theorie der solistischen Ausführung - im Einzelfall auch von Oberstimmen - anhand von
ikonographischen Zeugnissen nicht falsifiziert werden kann und durch die äußerliche Beschaffenheit der musikalischen Handschriften (Gebrauchsspuren trotz kleinen Formates) sogar gestützt wird.
Die Berufung auf diese Theorie entbindet den Herausgeber nicht von der Zuordnung des Textes in seiner Edition; er muss Entscheidungen treffen und sie begründen. Er findet in der Literatur verschiedentlich Hilfestellungen,
die bis zur Erstellung von Editionsrichtlinien reichen [460]. Neben einer Auflistung der Unterlegungsregeln der Theoretiker, neuerdings meist denen Stockers, wird die Analyse der Musik empfohlen und die Beachtung ihrer
melodischen, rhythmischen, metrischen und harmonischen Struktur. Darüber hinaus wird der Abgleich mit eventuellen Vorlagen angeregt und auf Kriterien wie Akzentsetzung und Verständlichkeit des Textes, Sanglichkeit, Zusammengehörigkeit der Stimmen
u. a. m. aufmerksam gemacht [461]. Mehr oder weniger deutlich - traditionsgemäß umso deutlicher, je älter die Musik ist, - folgt der Hinweis auf Berücksichtigung der Textanordnung in den Quellen [462].
Man ist sich mittlerweile der Gefahren bewusst, die die Übernahme der extremen Standpunkte aus diesen Anregungen birgt. Der Herausgeber ist in mancher Hinsicht auf sich selbst angewiesen und läuft dabei Gefahr, dass seine
Textunterlegung nicht auf Regeln und Kriterien basiert, sondern auf seinem eigenen Geschmack. Subjektive Entgleisungen dieser Art sind bereits in der Analysemethode angelegt und werden deshalb nur unzureichend entschuldigt durch das Argument, die
Lösung einiger Probleme bedürfe einfach der Entscheidung (richtig/falsch), diejenige anderer der graduellen, subjektiven Abwägung (besser/schlechter) [463]. Das andere Extrem muss in der alleinigen Berufung auf die Autorität des
Notenschreibers gesehen werden, dessen Textanordnung diplomatisch getreu in die Ausgabe übernommen wird. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist in den meisten Fällen schon deshalb nicht als authentisch zu betrachten, weil die intendierten Angaben des
Kopisten nicht übersetzt werden. Darüber hinaus vervielfältigt eine solche Ausgabe nur die verschlüsselte Fassung eines Kopisten und berücksichtigt normalerweise weder Konkordanzen noch das Gebot, hinter den Gegebenheiten in der Überlieferung den
Willen des Komponisten, die Originalfassung zu suchen.
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